Für den Dienst des Diakons wird folgendes vorausgesetzt:
- Engagiertes Leben aus dem Glauben und Mitarbeit in einer Pfarrgemeinde;
- Bereitschaft und Fähigkeit, auf Nöte von Mitmenschen einzugehen;
- Bewährung in Ehe, Familie und Beruf;
- physische und psychische Gesundheit;
- Übernahme von Verantwortung in selbständigen Bereichen;
- Teamfähigkeit;
- Lernbereitschaft.
Bewerber für das Diakonat können verheiratet sein (Mindestalter 35 Jahre) oder sich zum Zölibat verpflichten (Mindestalter 25 Jahre).
In vielen Diözesen besteht eine Altersgrenze nach oben, in der Regel 55 Jahre. Details erfragen Sie in der Einrichtung zum Ständigen Diakonat in Ihrer Diözese.
Bei verheirateten Bewerbern wird die Zustimmung der Ehefrau vorausgesetzt.
