Das Amt des Diakons ist bereits für die apostolische Kirche bezeugt. Innerhalb der dreigliedrigen Gestalt des geistlichen Amtes (Bischof - Priester - Diakon) ist es direkt dem Bischof zugeordnet (Phil 1,1; 1 Tim 3,8ff). Der Aufgabenbereich umfaßt caritative und verwaltende Funktionen: Leitung von Gemeinden (Apg 6,1ff), Dienst bei der Eucharistiefeier, Katechese und Caritas.
Mit dem Frühmittelalter tritt das eigenständige Amt des Diakons immer mehr zurück und reduziert sich auf eine Durchgangsstufe zum Priestertum.
Erst das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) führt das Ständige Diakonat als eigenständigen Teil des kirchlichen Amtes wieder ein (Konstitution über die Kirche ,,Lumen Gentium", 29).